Tätigkeitsbereiche "Weil es um ihr Recht geht!"

Straßenverkehrsrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Wichtig sind die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung. Es wird hinsichtlich der Schadensersatzansprüche eine Prüfung vorgenommen. Das Schmerzensgeld der Unfallopfer wird berechnet. Zum Straßenverkehrsrecht gehört auch die Vertretung meiner Mandanten in Bußgeldsachen und bei Verstößen gegen die StVO bis zur Verteidigung in Verkehrsstraftaten.

Die Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung bildet einen wesentlichen Teil meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts. Es umfasst die Prüfung sämtlicher in Betracht kommender Schadensersatzansprüche und die Berechnung der Höhe des verletzten Unfallopfers zustehenden Schmerzensgeldes.

Selbstverständlich gehört zum Straßenverkehrsrecht auch die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten in Bußgeldsachen bei Verkehrsverstößen nach der StVO und dem StVG und darüber hinaus in allen Belangen, die mit dem Führen und dem Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Straßenland im Zusammenhang stehen.

Schließlich übernehme ich die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten wie z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, sowie fahrlässige Körperverletzung und Tötung bei Verkehrsunfall.

Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts vertrete ich Mieter ebenso wie Vermieter. Beide haben das Recht auf qualifizierte anwaltlich e Beratung.

Die anwaltliche Vertretung des Mieters umfasst dessen ausführliche Beratung in allen das Mietverhältnis betreffenden Belangen. Hierzu zählen u.a. Mängelanzeigen, die Androhung und Geltendmachung von Mietminderung bei vorliegenden Mängeln, sowie die Vertretung in Zahlungs- und Räumungsklagen.

Auf Vermieterseite umfasst meine Tätigkeit z. B. die Geltendmachung rückständigen Mietzinses, aber auch die Abfassung eines Kündigungsschreibens und dessen Zustellung, sowie die Erhebung von Zahlungs- und Räumungsklagen. Ebenso gehört zu meiner Tätigkeit die Erstellung individuell zugeschnittener Wohn- und Gewerbemietverträge.

Bei der Vertretung des Mieters geht es um Beratung in allen Bereichen, die das Mieterrecht betreffen. Beispiele sind: Androhung und Geltendmachung von Mietminderung oder Vertretung bei Zahlungs- und Räumungsklagen. Für Vermieter mache ich rückständigen Mietzins, Zahlungs- und Räumungsklagen geltend. Ebenso verfasse ich individuell gestaltete Wohn- und Gewerbemietverträge.

Arbeitsrecht

Ich übernehme die Vertretung des Arbeitnehmers. So geht es um Beratung hinsichtlich seiner Rechte, Abwehr von Abmahnungen oder der Erhebung von Kündigungsschutzklagen. Auf Arbeitgeberseite geht es um die Beratung des Arbeitsvertrags: Sind alle Klauseln zulässig? Des Weiteren entwerfe ich Arbeitsverträge und übernehme die Abwehr einer Kündigungsklage.

individuelles Arbeitsrecht:

Vertretung des Arbeitnehmers, wie z. B. Beratung hinsichtlich seiner Rechte, Abwehr von Abmahnungen und Erhebung der Kündigungsschutzklage

Vertretung des Arbeitgebers, wie z. B. Beratung über Zulässigkeit bestimmter Klauseln in Arbeitsvertrag, Entwurf von Arbeitsverträgen etc., Abwehr einer Kündigungsklage

Allgemeines Vertragsrecht

Hierher gehören die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen, die Abwehr unberechtigter Forderungen, sowie die Rückabwicklung von Verträgen. Des Weiteren die Anfechtung und Kündigung von Verträgen.

Ferner umfasst dieser Tätigkeitsbereich die Erstellung von Vertragsentwürfen jeglicher Art, außer solcher mit gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Bezügen.

Asylrecht

Es geht um Fragen, die mit dem Ausländer- und dem Asylrecht im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören Aufenthaltsgenehmigungen, Familienzusammenführungen, der Nachzug von Kindern. Es geht um Vertretung bei Angelegenheiten, die Aufenthaltserlaubnis und Visum betreffen, Abschiebung und Ausweisung, das Einbürgerungsrecht, die Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern oder den Studienaufenthalt von Ausländern.